Version vom 16. April 2021
Wir sind weiterhin darum bemüht, ein angenehmes und sicheres Umfeld für unsere Gäste zu schaffen und bitten Sie, vor Ihrer Buchung die untenstehenden Maßnahmen zur Kenntnis zu nehmen:
Wir behandeln die aktuellen Gegenmaßnahmen auf dieselbe Weise wie die Notstandsregelungen.
– Sollte ihre Heimatpräfektur präfekturübergreifende Reisen untersagen, bitten wir Sie, ihre Reise auf einen Zeitpunkt zu verschieben, zu welchem Reisebeschränkungen dieser Art wieder aufgehoben wurden.
– Wie bisher werden unsere Häuser nach deren Nutzung gereinigt, gelüftet und in Stand gehalten. Wir bitten Sie allerdings zur Kenntnis zu nehmen, dass wir die Häuser nicht nach jeder Benutzung desinfizieren können.
– Desinfektionssprays werden sowohl in jedem Haus als auch im Haupthaus bereitgestellt. Bitte verwenden sie diese vor und nach Benutzung der Häuser zur Desinfektion notwendiger Flächen.
– Wir bitten Sie, Ihre Unterkunft während ihres Aufenthaltes ausreichend zu lüften und auf adäquate Handhygiene zu achten.
– Wir bitten Sie, sämtliche Handtücher zur Verwendung während Ihres Aufenthaltes, mitzubringen (dies inkludiert Handtücher für die Toilette und Küchentücher).
– Wenn sie das Haupthaus B1 für Versammlungen, Sitzungen, etc. verwenden, bitte desinfizieren Sie bei Bedarf die notwendigen Flächen vor und nach deren Verwendung. Desinfektionssprays werden im Haupthaus zur Verfügung gestellt. Auch bitten wir Sie, die Gruppengröße im Haupthaus auf 20 Leute zur beschränken, um ausreichendes Social Distancing gewährleisten zu können.
– Wenn Sie die Küche im Haupthaus B1 verwenden, bitten wir Sie, die notwendigen Flächen bei Bedarf vor und nach deren Nutzung zu desinfizieren.
– Sollte während oder nach Ihrem Aufenthalt bei Ihnen oder Ihren Angehörigen der Verdacht einer Infektion auftreten, teilen Sie uns dies bitte umgehend mit.
Als Teil unserer Bemühungen, uns an die Richtlinien der Kommunen, Präfekturen und der Landesregierung zu halten, können diese Maßnahmen jederzeit angepasst und verändert werden.